Selbstzahler-Sprechstunde
Augenärztliche Spezialsprechstunden in Baden-Baden.
Augenärztliche Spezialsprechstunden in Baden-Baden.
Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung können in unserer Selbstzahler-Sprechstunde vereinbart werden. Ein Überweisungsschein ist daher nicht erforderlich.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind keinerlei Untersuchungen der Augen bei Beschwerdefreiheit vorgesehen. Daher kann keine Überweisung „zur Vorsorge“ oder „zur Kontrolle“ ausgestellt oder angenommen werden. Vorsorge ist jedoch immer besser als eine verschleppte oder unerkannte Erkrankung mit möglichen Dauerschäden.
Diese oder weitere Wunschleistungen können Sie über unsere Spezialsprechstunden in Anspruch nehmen.
Schauen Sie bei unseren Spezialsprechstunden.
Die Vorsorge-Sprechstunde ist für die Patienten gedacht, die eine Aufwertung der ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen über den vom Gesetz vorgeschiebenen Rahmen des „Ausreichenden, Wirtschaftlichen und Notwendigen“ hinaus suchen und lieber vorbeugen möchten, als ungeplante Erkrankungen und Schäden oder Arbeitsunfähigkeiten in Kauf zu nehmen. Für alle, die wissen wollen, ob mit ihren Augen „alles in Ordnung“ ist – und auch so bleibt, oder in deren Familien gehäuft Augenerkrankungen aufgetreten sind.
Für den mündigen Patienten, der Zusatzleistungen oder Vorsorge mit adäquater Beratung wünscht, oder auch eine unabhängige Zweitmeinung sucht.
Patienten mit bekannten Erkrankungen, deren Therapie oder Diagnostik in den klaren Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällt.
Die Therapie und Diagnostik fallen in den Rahmen der GKV (nach § 12 V. SGB) – soweit diese sie abdeckt.
Diese werden nach den üblichen Honorarsätzen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liquidiert. Die anfallenden Leistungen werden vorab oder ergänzend vertraglich vereinbart.
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